1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996 sowie die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler der Immobilienmaklerverordnung 1996. Die Firma All in One - Strele OG (im Folgenden kurz „All in One“ genannt) ist ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur bei schriftlicher Anerkennung durch All in One gültig.

2. Angebote
Sämtliche Angebote von All in One erfolgen freibleibend und unverbindlich und sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Für den Fall einer zwischenzeitigen Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) der angebotenen Objekte durch All in One selbst oder seitens Dritter kann keine Haftung übernommen werden.

3. Objektspezifische Angaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Firma All in One bei ihren Vermittlungstätigkeiten zu unterstützen. Insbesondere haftet der Auftraggeber dafür, dass dieser All in One über sämtliche das zu vermittelnde Objekt betreffend Tatsachen richtig und vollständig informiert, insbesondere über Größe, Lage, Beschaffenheit, erforderlichen Bewilligungen, Belastungen, behördliche Auflagen, etc. Sämtliche im Internet und in Exposes dargestellten Informationen über Objekte (Beschreibung, Fotos, Pläne usw.) dienen rein zu Informationszwecken und sind geistiges und materielles Eigentum der Firma All in One. Eine Verwendung dieser Informationen um dadurch z.B. mit dem Verkäufer/Vermieter selbständig den Geschäftskontakt herzustellen, ist unzulässig und löst im Falle eines Geschäftsabschlusses auch ohne Mitwirkung des Maklers jedenfalls Provisionspflicht aus. 

4. Bekanntgabe
Jede Bekanntgabe der von All in One angebotenen Objekte bzw. der von All in One namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf jedenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens All in One, widrigenfalls haftet der Auftraggeber in Höhe der beidseitigen Provision gemäß Pkt. 7.

5. Haftung
All in One übernimmt keine Haftung für mittelbare, oder fahrlässig herbeigeführte Schäden. Weiters übernimmt All in One auch keine Gewähr für Druckfehler in Printmedien sowie für Schreib- und Übermittlungsfehler im Internet bzw. im Onlinebereich. Weiters übernimmt All in One keine Haftung für Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen.

6. Verkaufsunterlagen
Eine Vervielfältigung und Verbreitung von Verkaufsunterlagen von All in One (Beschreibungen, Baupläne, Skizzen, Fotos, Gutachten, etc.) sind nur nach schriftlicher Zustimmung seitens der Firma All in One gestattet.

7. Provisionen
Die Provision ist fällig, sobald mit dem von All in One namhaft gemachten Vertragspartner Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft rechtswirksam zustande kommt, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist. Es gelten die in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze an Provisionen als vereinbart (sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde):

7.1. Kaufverträge
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung 1996, jeweils zzgl. 20 % USt. bei Kauf, Verkauf oder Tausch von:

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück bei einem Wert

        bis           €36.336,42                                          4,0%

        von          €36.336,42 bis €48.448,58                €1.453,46

        ab            €48.448,58                                          3,0%

 

7.2. Bestandverträge (Miete/Pacht, Leasing)

Höchstprovision gemäß §§ 19ff IMV 1996, jeweils zzgl. 20 % USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art und sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte:

VertragsdauerVermieter/ LeasinggeberMieter/ Leasingnehmer

unbestimmte Zeit/ Frist mehr als 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse bzw. Monatsendgelte

3 Bruttomonatsmietzinse bzw. Monatsendgelte

Frist mindestens 2 höchstens 3 Jahre


- bei Verlängerung auf mehr als 3 oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse

2 Bruttomonatsmietzinse


- Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Frist weniger als 2 Jahre


- bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre


- bei Verlängerung auf mehr als 3 oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse

1 Bruttomonatsmietzins


- Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse


- Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Untermietverträge über einzelne Wohnräume unabhängig von Dauer

1 Bruttomonatsmietzins

1 Bruttomonatsmietzins

8. Rücktritt vom Kauf/Verkauf
Tritt der/die Anbotsteller und/oder der/die Anbotnehmer nach Annahme eines Kaufanbots vom vereinbarten Kauf bzw. Verkauf zurück, so hat/haben der/die Zurücktretende(n) bei einem verschuldeten Rücktritt die Vermittlungsvergütung(en) in der Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt. bzw. einen allfälligen Schadenersatz (wie z.B. den entgangenen Provisionsanspruch gegenüber dem/den vertragstreuen Teil(en) dieses Anbotes) an die Firma All in One - Strele & Larcher OG zu bezahlen. Das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern (Anbotsteller und Anbotnehmer) wird durch diese Rücktrittsbestimmung nicht berührt. Der Rücktritt ist zwischen den Betroffenen intern zu regeln.

9. Rücktritt von Miete/Vermietung
Tritt der/die Anbotsteller und/oder der/die Anbotnehmer nach Annahme eines Mietanbots von der vereinbarten Miete bzw. Vermietung zurück, so hat/haben der/die Zurücktretende(n) bei einem verschuldeten Rücktritt die Vermittlungsvergütung(en) in der Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt. bzw. einen allfälligen Schadenersatz (wie z.B. den entgangenen Provisionsanspruch gegenüber dem/den vertragstreuen Teil(en) dieses Anbotes) an die Firma All in One - Strele & Larcher OG zu bezahlen. Das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern (Anbotsteller und Anbotnehmer) wird durch diese Rücktrittsbestimmung nicht berührt. Der Rücktritt ist zwischen den Betroffenen intern zu regeln.

10. Diverses
Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Angebote und Zusagen nur von den zur gesetzlichen Vertretung von All in One - Strele & Larcher OG berufenen Organen erfolgen können, welche zu ihrer Rechtswirksamkeit jedenfalls der Schriftlichkeit bedürfen. Auch Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es wird ausdrücklich österreichisches Recht und als Gerichtsstand das sachlich in Betracht kommende Gericht in Reutte vereinbart. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regeln nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes (BGBl 262/1996) sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996 (BGBl 297/1996).