Ich erstelle Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie

Seit dem Jahre 2000 bin ich als staatlich geprüfter Immobilienmakler und zudem seit 2005 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger tätig. Seit dieser Zeit beobachte ich den Immobilienmarkt und kann auf eine Vielzahl von Erfahrungswerten und eine laufend aktualisierte Immobiliendatenbank zurückgreifen.

Gutachten eines Sachverständigen bilden für die unterschiedlichsten Praxisfälle eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

 

Ich arbeite als unabhängiger Sachverständiger für:

● Gerichte

● Rechtsanwälte

● Notare

● Steuerberater

● private Auftraggeber

Nachstehend einige Fallbeispiele für die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen:

  •  Kauf- oder Verkauf: um eine Fehlentscheidung zu vermeiden, erstelle ich Ihnen als unabhängiger Sachverständiger ein Verkehrswertgutachten

  •  Finanzierung: ein unabhängiges Verkehrswertgutachten hilft bei Verhandlungen mit Banken und erweitert Ihre Finanzierungsmöglichkeiten

  •  Erbschaften und Schenkungen: die objektive Feststellung durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten bildet die Grundlage für die gerechte und faire Aufteilung des Vermögens

  •  Scheidung: die objektive Feststellung durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten bildet die Grundlage für die Aufteilung des ehelichen Liegenschaftsvermögens

  •  Finanzamt: die objektive Feststellung durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten in Abstimmung mit dem Steuerberater hilft Ihnen Steuer zu  sparen

Für folgende Fachgebiete bin ich in der Sachverständigenliste des Landesgerichts Innsbruck eingetragen:

  •  94.10  Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)

  •  94.15  Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)

  •  94.17  Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)

  •  94.23  Geschäftsräumlichkeiten

 

Gutachten erstelle ich unter Zugrundelegung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften. Zudem unterliege ich den strengen Standesregeln des Sachverständigenverbandes.